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Umfrage bei den Chefärzten deutscher Frauenkliniken zum Thema „Genitalzentrum“
Die beiliegend abgebildete Tabelle zeigt einen einfachen und daher auch eindeutigen Katalog von sieben Fragen, deren Antworten strukturiert wurden nach Kliniksgröße und Aufkommen an onkologischen Behandlungsfällen. Angesichts der Verteilung nach Klinikgröße dürfte die Zahl der 101 erhaltenen Antwortschreiben annähernd repräsentativ sein, die Deutung der Inhalte jedoch zeigt eine so einhellige Tendenz, dass sie darüber hinaus auch plausibel ist.

Ergebnisse: Kurz zusammengefasst waren die meisten der Antwortenden grundsätzlich darüber informiert, dass ein Konzept der Bildung von Genitalzentren existiert, nicht ganz unschuldig an diesem Umstand ist die Tatsache, dass eine ganze Sitzung diesem Thema auf der letztjährigen Tagung der BLFG gewidmet worden ist.
Zurückhaltender haben allerdings selbst die Chefärzte großer Kliniken auf die Frage geantwortet, ob die Bildung solcher interdisziplinärer Zentren sinnvoll und notwendig seien, hier betrug die Zustimmungsquote lediglich 51,4 % bei den Leitern von Kliniken über 60 Betten während sie erwartungsgemäß bei den Chefärzten kleinerer Einheiten (unter 40 Betten) auf 12,5 % absank. Spiegelbildlich verhält sich die Ablehnung der Bildung solcher Zentren mit 43,2 % versus 75 %. Dass die genannten Einschätzungen auch eine Funktion der hypothetisch geforderten Mindestmengen sind, zeigen die beiden folgenden Fragen und deren Antworten, welche die Zustimmungsrate deutlich abhängig erscheinen lässt, von dem einer Klink zu eigenem Mengengerüst primärer Genitalkarzinome. Übereinstimmend allerdings fällt das bereits auf der Jahreshauptversammlung dem Vorstand der BLFG gegebene Mandat, die Arbeitsgemeinschaft möge sich des Themas annehmen aus.
Schlussfolgerungen: Dennoch ist das Dilemma offenkundig, es wird keine interdisziplinäre Zentrumsbildung geben, die nicht auch als Ausgrenzung derer verstanden werden wird, die aufgrund von strukturellen und numerischen Eingangskriterien nicht Teil des Konzeptes sein werden. Eine Strategie, durch die alle umarmt, eingebunden und als Gewinner sich sehen werden, könnte ähnlich versanden, wie die aus schierer existentieller Not geborenen Zusammenschlüsse von Einheiten zu Brustzentren, welche nur in einer höchst waghalsigen Kombination extraterritorialer Kompetenzen und Eigenschaften und in Addition erforderlicher Mindestmengen überregional und gewissermaßen virtuell ein Zentrum formen, dessen wesentliche Eigenschaft diejenige ist, eben dezentral organisiert worden zu sein. Ob solche Kompromisse wirklich dem gut gemeinten Zweck der qualitativen Verbesserung medizinischer Versorgung durch organisatorische Maßnahmen und Bündelung dienen werden, erscheint alles andere als evident.
Auch eine andere Gefahr wird im Ringen um das Überleben nicht der Starken, vor allem aber der Halbstarken unterschätzt. In dem Maße, in dem man zur Erfüllung bestimmter exogener Kriterien Allianzen mit Nachbardisziplinen schmiedet und Kompetenzen sich leiht, entsteht eine unheilige Interaktion, welche zwangsläufig sich zu Lasten der Frauenheilkunde, ihrer Gebietszuständigkeit und der in ihr aufgehobenen Expertise entwickelt. Mag man auch eine Deutung für hermeneutisch übertrieben halten, die solche Allianzen in die Nähe eines Faust´schen Händels rücken mögen, so sollte doch die Gefahr nicht unterschätzt werden, dass unter den potentiellen Bündnispartnern eine in diesem Sinne nicht mehr eigenständige Frauenheilkunde der schwächste und möglicherweise in Zukunft auch entbehrlichste sein wird.
Der Vorstand der BLFG wird weiter sich darum bemühen über Wege nachzudenken, die nicht in philologischen Betrachtungen der Qualität von Wörtern sich erschöpfen sondern vielmehr Begriffe zum Inhalt haben, deren Bedeutung in aller erster Linie auf dem Anspruch des Faches beruht, den die Weiterbildungsordnung und deren zentrale Präambel die Gebietsdefinition auch in den Strukturen stationärer Versorgung zu verwirklichen und umzusetzen. Hierzu bedarf es keiner regulatorischen Eingriffe von außen, vielmehr ist und bleibt die gynäkologische Onkologie ausschließlich eine Sache der Frauenärzte. Sie sind es, die dort, wo zusätzliche Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zum Wohle der Patientin erforderlich sind, diese in Diagnostik und Therapieprozesse einbeziehen, ohne damit hoheitliche Rechte aufzugeben. Insofern mag erneut die Frage gestellt werden, ob nicht der ebenso schlichte wie aussagekräftige Begriff der Frauenklinik mit den in der Weiterbildungsordnung vorgegebenen Schwerpunkten, hier der gynäkologischen Onkologie,
eine hinreichende und keineswegs unehrenhafte Etikette ist, unter der eine qualifizierte und notwendig auch für bestimmte Leistungen zentralisierte Medizin für Frauen und in Zukunft auch mehr und mehr von Frauen zu organisieren ist.
A. Teichmann R. Rauskolb Th. Dimpfl
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